Finanzkonglomerateaufsicht, zusätzliche Beaufsichtigung Bedeutung

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Finanzkonglomerateaufsicht, zusätzliche Beaufsichtigung

Finanzkonglomerateaufsicht, zusätzliche Beaufsichtigung Logo #42880Die BaFin kann von der Beaufsichtigung eines Finanzkonglomerat s absehen und das übergeordnete Finanzkonglomeratsunternehmen von den Vorschritten des KWG über Beaufsichtigung auf Konglomeratsebene widerruflich freistellen, wenn 1. das Finanzkonglomerat einem anderen Finanzkonglomerat nachgeordnet ist, dessen übergeordnetes Finanzkonglomerats...
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